AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der TRAUMZAUN GmbH (Bonn)
1. Geltungsbereich
Für alle Verträge mit TRAUMZAUN gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung.
2. Vertragspartner
TRAUMZAUN ist eine geschützte Marke der Traumzaun GmbH (Bonn), Ladestraße 7a – 15834 Rangsdorf, mit der die Verträge geschlossen werden.
3. Vertragsschluss
Kalkulationen und Angebote von TRAUMZAUN sind stets unverbindlich und freibleibend. Bestellungen des Auftraggebers stellen ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn TRAUMZAUN dessen Annahme schriftlich bestätigt.
Der Auftraggeber ist nach Vertragsschluss verpflichtet, 30 % der Auftragssumme anzuzahlen. Vor Eingang der vereinbarten Anzahlung auf unserem Geschäftskonto und Bestätigung der technischen Zeichnung (ausgenommen Stabmattenzaun Zaunanlagen) durch den Auftraggeber ist TRAUMZAUN nicht verpflichtet, mit der Durchführung des Auftrages zu beginnen.
Der Auftraggeber gestattet die Registrierung in der Firmenreferenzliste. Die personenbezogenen Angaben des Auftraggebers werden nach den Bestimmungen des BDSG, DSGVO und UWG auch automatisiert erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Auftraggeber kann der Verarbeitung und Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung sowie der Markt- und Meinungsforschung jederzeit widersprechen.
4. Widerrufsrecht
Da unsere Zaun- und Torsysteme nach Maß, Farbe, Öffnungsrichtung sowie Ausstattung individuell für Ihr Grundstück angefertigt werden, ist ein Widerruf gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht möglich.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die angegebenen Preise sind Endverkaufspreise zuzüglich Versandkosten. Der Auftraggeber erhält Abschläge für Teilzahlungen sowie nach Fertigstellung eine Schlussrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer inkl. Aufteilung Material & Montageanteil (falls beauftragt). Die Kosten für den Transport werden im Angebot extra ausgewiesen.
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung i.H.v. 30 % der Auftragssumme für Aufmaß & Planungsleistung fällig. Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann diese durch einen anerkannten Aval-Bürgschaftsversicherer abgesichert werden.
Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung i.H.v. 30 % der Auftragssumme fällig. Sollte es nach Aufmaß Abweichungen der Auftragssumme geben, so wird diese ggf. zu viel oder zu wenig bezahlte Anzahlungsdifferenz mit der Schlussrechnung automatisch verrechnet. Auf Wunsch und gegen Aufpreis kann die Anzahlung durch einen anerkannten Aval-Bürgschaftsversicherer abgesichert werden.
- Ohne beauftragte Montage wird am Tag der Lieferung die Restzahlung i.H.v. 70 % fällig.
Bei beauftragter Montage wird am Tag der Lieferung eine Teilzahlung für Material & Planungsleistung (Abschlag 2) i.H.v. 60 % fällig.
- Nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Montageleistung ist die Schlusszahlung i.H.v. 10 % der Auftragssumme fällig.
Bei Übergabe des Materials haben Sie die Möglichkeit in Bar, mit EC Karte oder per Überweisungsnachweis zu zahlen. TRAUMZAUN ist nicht verpflichtet, die Ware herauszugeben bzw. auszuladen, solange sie nicht vollständig bezahlt wurde.
Hinweis für Zahlung mit EC Karte: Bitte prüfen Sie im Vorfeld bei Ihrer Bank, dass Sie über ein ausreichendes Tageslimit für Ihre EC Karte verfügen. Viele Banken limitieren dies auf ca. 1.000 – 2.000 € pro Tag und Karte.
Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie vom TRAUMZAUN Innendienst/Buchhaltung schriftlich bestätigt wurden. Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegenüber Zahlungsansprüchen von TRAUMZAUN aufzurechnen, soweit die Ansprüche des Auftraggebers gerichtlich rechtskräftig festgestellt oder von TRAUMZAUN schriftlich anerkannt wurden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet. Es gilt als vereinbart, dass jede Mahnung mit einem anteiligen Kostensatz von 10,- € in Rechnung gestellt wird.
6. Lieferung
TRAUMZAUN wird mit der Bearbeitung eines Auftrages nach Eingang der ggf. vertraglich vereinbarten Anzahlung bzw. Zeichnungsfreigabe beginnen.
Die Lieferzeit beträgt ca. 7 – 14 Wochen in unser Berliner Zentrallager (je nach Modell und Saison) und beginnt ab dem Eingang der geleisteten Anzahlung auf dem Geschäftskonto oder der Freigabe der technischen Zeichnung, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt. Angemessene und begründete Fristüberschreitungen bestätigter Liefertermine durch höhere Gewalt, Krieg oder Pandemien berechtigen nicht zum Vertragsrücktritt.
Es ist zur Anlieferung zum Auftraggeber notwendig, dass dieser selbst oder ein Bevollmächtigter anwesend ist, um eine äußerliche Sichtprüfung vorzunehmen und das Lieferprotokoll zu unterzeichnen. Eine Vollmacht benötigt TRAUMZAUN schriftlich zur Lieferung.
Die Lieferung erfolgt bis an die Grundstücksfront bzw. den von Ihnen genannten von der Straßenfront gut erreichbaren Lagerplatz, und wird einige Tage vor Lieferung bekannt gegeben. Die vollständige Auslieferung zum Auftragsgeber ist obligatorisch, um Montagekapazitäten erfassen und separat planen zu können. Schlägt ein Anlieferungsversuch ohne schuldhaftes Verursachen seitens TRAUMZAUN oder deren beauftragter Spedition fehl und wird dadurch eine neue Anlieferung notwendig, trägt der Käufer die diesbezüglichen Kosten. TRAUMZAUN ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern es sich um verschiedene Hersteller bzw. Sonderlieferung, wie z.B. sehr große Schiebetore mit Übermaß handelt.
Lehnt der Aufraggeber den von TRAUMZAUN genannten Liefertermin ohne einen triftigen Grund ab, so werden ab der 3. Kalenderwoche Lagergebühren siehe folgender Staffel zur Zahlung fällig:
- Ab der 3. Woche = 75 € Netto zzgl. MwSt. pro Woche
- Ab der 8. Woche = 150 € Netto zzgl. MwSt. pro Woche
Die Ware ist bei Anlieferung oder Abholung äußerlich (Sichtprüfung) auf Beschädigungen zu prüfen und im Lieferprotokoll des Fahrers zu bestätigen. Für die Prüfung bzw. Anerkennung eines Transportschadens muss die schriftliche Bestätigung des Speditionsfahrers oder des Übergebenden vorliegen. Reklamationen von offensichtlichen Beschädigungen wie z.B. Pulverbeschichtung und Verzinkung können nur direkt bei Übergabe der Ware gegenüber dem Spediteur oder Lieferanten (vor Montage der Zaunanlage) schriftlich geltend gemacht werden. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers keinerlei Konsequenzen, hilft aber TRAUMZAUN24 Ansprüche gegenüber dem Speditionsunternehmen geltend zu machen.
Hinweis Lieferung ohne Montage: Sollten Sie keine Montage beauftragt haben, so benötigen Sie 1 bis 3 eigene Helfer (je nach Torgröße und -art), um die sichere Entladung zu gewährleisten. Der Spediteur/Fahrer verfügt über keinen Gabelstapler.
7. Montageleistung (falls beauftragt) einschließlich Pflichten des Kunden
Sollte eine Montage beauftragt werden, so wird das Feinaufmaß einschließlich technischer Machbarkeitsprüfung und Bauanlaufprotokoll durch TRAUMZAUN durchgeführt. Nach Annahme des Vorabangebots erfolgt zeitnah die Terminvereinbarung für das Feinaufmaß. Je nach Aufwand und Saison entsteht i.d.R. innerhalb von 1 – 2 Wochen die technische Zeichnung der auf Maß bestellten Zaunanlage, die für den Produktionsstart maßgeblich ist (technische Zeichnung nicht für Stabmattenzaunanlagen).
Der Auftraggeber muss beim Aufmaßtermin persönlich anwesend sein, um die protokollierten Maße, Modellauswahl und Grundstücksdetails zu bestätigen, die Grenzpunkte festzulegen und mit dem Angebot abzugleichen. Die dafür notwendigen Referenzpunkte einschließlich Grenzsteinen oder Messpflöcken bedürfen der vorherigen Kontrolle des Auftraggebers. Es kann keine Haftung für falsche Angaben des Auftraggebers in Bezug auf falsche Grenzen des Grundstücks übernommen werden.
Im Festpreis ist ein einmaliges Feinaufmaß im deutschen Raum durch unseren technischen Berater enthalten. Sollte ein weiteres Aufmaß gewünscht oder notwendig sein, für das TRAUMZAUN ursächlich nicht verantwortlich ist, so wird dieses gesondert nach Aufwand inkl. Anfahrt abgerechnet.
Sollte der Auftraggeber das technische Aufmaß in eigener Verantwortung durchführen, so übernimmt TRAUMZAUN für falsche Maße keine Haftung.
Sobald der Liefertermin des Materials feststeht bzw. die Lieferung erfolgt ist, wird zeitnah ein Termin für den Montagebeginn vereinbart. Lieferung- und Montagetermin können abweichend voneinander vereinbart werden.
Vor Lieferung muss durch den Kunden ein zugänglicher Lagerplatz auf dem Baugrundstück zugewiesen werden. Abweichende Regelungen müssen im Auftrag schriftlich geregelt und von TRAUMZAUN bestätigt sein.
Bei Montagebeginn durch TRAUMZAUN24 ist der Arbeitsbereich (ca. 50 cm Baufreiheit um zukünftige Zaunfluchtlinie beidseitig) frei von jeglichen Materialien, Pflanzen oder Wurzeln zu halten. Weiterhin stellt der Auftraggeber dem ausführenden Montageteam Leitungspläne für Wasser, Abwasser, Gas, Strom, Telefon, rechtzeitig vor Montagebeginn zur Verfügung. Stellt der Auftraggeber diese nicht zur Verfügung, so haftet er voll für evtl. Beschädigungen von Rohren und Leitungen.
Der Abriss von Altanlagen, sowie die Entsorgung von Fundamenten, Betonresten etc. gehört ausdrücklich nicht zum Standardleistungsumfang, sofern nicht anders schriftlich im Auftrag geregelt.
Der Erdaushub verbleibt beim Kunden. Der Kunde weist dem Montageteam einen geeigneten und erreichbaren Platz zu. Die Montage einer Zaun- und Toranlage ist für normale Bodenverhältnisse (Bodengruppen 2 – 4 nach DIN 18196) ausgelegt. Werden im Erdreich alte Betonreste, Streifenfundamente, Wurzeln oder Steine vorgefunden, so kann die Montage abgebrochen werden.
Ein neuer Preis für den Mehraufwand bzw. Einsatz spezieller Maschinen kann nach eingehender Beratung mit dem Montageteam und dem Auftraggeber vor Ort vereinbart werden. Sollte die Montage dann auf Kundenwunsch von TRAUMZAUN fortgesetzt werden und die Mehrarbeit ausgeführt werden, so erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlichen Stundenaufwand. Für einfachen Abriss bzw. Stemmarbeiten zur Zeit mind. 69,50 € zzgl. MwSt. je Mann/Stunde. Abweichende Stundensätze (fachspezifisch) werden nach eingehender Beratung mit dem Montageteam und dem Auftraggeber festgelegt. Sollten die sich im Verlauf zeigenden Gegebenheiten eine weitere Montage unmöglich machen, so behält sich TRAUMZAUN24 das Recht vor, die Ausführung jederzeit abzubrechen und angefallene Mehrarbeit oder zusätzliche Anfahrten nach Aufwand in Rechnung zu stellen.
Sollte die Aufnahme des vorhandenen Pflasters notwendig sein, so nimmt TRAUMZAUN nur das Pflaster für diese Fälle auf und lagert die Steine auf dem vorgesehenen Platz des Auftraggebers. Für den fachgerechten und optisch einwandfreien Wiedereinbau des Pflasters übernimmt TRAUMZAUN keine Haftung.
Um eine professionelle Montage gewährleisten zu können, benötigen wir angemessene Wetterverhältnisse. D.h. bei Verwendung von Beton sollte die Mindesttemperatur die technische Vorgabe des Betonherstellers nicht
unterschreiten. Winterliche Verhältnisse wie Schnee, Dauerfrost, sowie Starkregen und Sturm können die Montage verzögern und unterbrechen. Die Montagezeit verlängert sich um diesen Zeitraum entsprechend. Wir sind bemüht die Montage bei einer Verbesserung die Verhältnisse schnellstmöglich und chronologisch weiter zu führen.
Zur Standardmontageleistung gehören:
Einbetonieren aller Pfosten im Erdreich bzw. Verschraubung auf einem Mauerwerk. Aushub und Erstellung eines Fundamentes für eine Toranlage. Einbau aller Zaunfelder, Tore und Pforten sowie deren Einstellung bzw. Ausrichtung sowie der Anschluss der von TRAUMZAUN gelieferten elektrischen Komponenten (Ausnahme: Gegensprechanlagen) im Bereich der Zaunanlage, sofern diese im Angebot enthalten sind.
Es werden keine bauseits gestellten Materialen montiert, keine elektrischen Fremdfabrikate angeschlossen (z. B. Antriebe) noch vom Kunden bereitgestellte Zubehöre montiert! Für bauseitige Materialien kann keine Haftung übernommen werden. Der Anschluss der elektrischen Leitungen findet ausschließlich im Bereich der Zaunanlage und aus Haftungsgründen nicht im Hausinneren statt.
8. Fertigstellung mit Übergabe, Start der Gewährleistung
Nach Fertigstellung sind die Zaunanlage, Pforte und Toranlage je nach Wetterlage 3 – 5 Tage für die Trocknung der Fundamente ruhig zu stellen. Bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten und der daraus resultierende Fehlstellungen übernimmt TRAUMZAUN keine Haftung.
Die Zaunanlage wird nach Fertigstellung voll funktionsfähig an den Auftraggeber durch das ausführende Montageteam bzw. dem Elektromonteur an den Auftraggeber übergeben. Der elektrische Antrieb, falls bestellt, wird auf seine Funktion hin überprüft, sofern die Stromversorgung vom Hausinneren bereits besteht.
Sollten während der Übergabe noch Mängel auftreten, die nicht direkt abgestellt werden können, so werden diese gesondert festgehalten und zur Bearbeitung an TRAUMZAUN weitergeleitet. Bei berechtigten Mängeln und Beanstandungen steht TRAUMZAUN das Recht zu, den beanstandeten Gegenstand zwei Mal nachzubessern, Ersatz zu liefern oder zur Gutschrift zurückzunehmen. Für die Nachbesserung gibt es eine Frist von bis zu 6 Wochen Bearbeitungszeit, zzgl. der Herstellerlieferzeit für ggf. auf Maß nach produzierte Artikel.
Am Tag der Übergabe und mit Inbetriebnahme der Zaunanlage durch den Auftraggeber beginnt die 5-jährige Gewährleistung auf die Montagearbeiten nach BGB.
9. Herstellergarantien Material
TRAUMZAUN gewährt für folgende Produktkategorien folgende Garantiezeiten:
- für die Zaunanlage aus Stahl, erhalten Sie eine 10-jährige Herstellergarantie auf Durchrostung.
- für die Zaunanlage komplett aus Aluminium, eine 15-jährige Herstellergarantie
- für die Antriebe des Herstellers Marantec GmbH, eine 5-jährige Herstellergarantie von der in den ersten zwei Jahren Traumzaun die Abwicklung übernimmt.
- für Leuchtmittel und LEDs von versch. Herstellern, eine 1 jährige Garantie. Ein Service über diese Zeit hinaus kann für Leuchtmittel nicht gewährt werden
Wenn die Ware Mängel aufweist, die von den vertraglichen Vereinbarungen mit TRAUMZAUN abweichen oder den Wert der Ware nicht unbeträchtlich beeinflussen, ist TRAUMZAUN zur zweimaligen Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Optische Beeinträchtigungen, die im Zuge der sachgemäßen Bearbeitung der Ware entstanden sind, sind keine Mängel, die den Auftraggeber zu Gewährleistungsansprüchen berechtigen. Die Oberfläche der Verzinkung kann technisch bedingt Unebenheiten aufweisen. Dies ist ein Qualitätsmerkmal für Verzinkung DIN ISO 1461. Es liegt kein Mangel vor, wenn die Oberfläche aus 3 m Entfernung ein einheitliches und sauberes Gesamtbild ergibt.
Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben und Maße haftet der Auftraggeber. Schlägt die Nachbesserung fehl oder verzögert sich die Nachbesserung mehr als 8 Wochen aus Gründen, die TRAUMZAUN nicht zu vertreten hat, oder kann TRAUMZAUN keinen Ersatz liefern, ist der Auftraggeber berechtigt eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Bewegliche Teile wie Schlösser, Bänder, Scharniere, Rollen, Briefkastenklappen usw. müssen bauseits stets gut geölt, gefettet und gewartet werden. Es wird keine Haftung für deren Verschleiß inklusive Farbbeständigkeit übernommen.
Bei Selbstmontage:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Haftung bei Montagefehlern oder bei Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung der Zaunelemente hervorgerufen werden, übernommen wird.
10. Eigentumsvorbehalt
TRAUMZAUN behält sich das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Eigentum der Ware, hat der Auftraggeber TRAUMZAUN unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verbindung der Ware mit einem Grundstück erfolgt bis zur vollständigen Bezahlung der Ware durch den Auftraggeber nur vorübergehend.
An Angeboten, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen behält sich TRAUMZAUN sein Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne seine Zustimmung weder genutzt, vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Alle überlassenen Unterlagen sind im Falle der Nichterteilung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.
11. Sonstiges
Der Vertrag zwischen TRAUMZAUN und dem Auftraggeber sowie Vertragsänderungen unterliegen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. TRAUMZAUN behält sich das Recht vor, Produktveränderungen, die einer Qualitätsverbesserung dienen, auch ohne Vorankündigung durchzuführen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Prospektabbildungen sowie den Abbildungen auf unserer Website um schematische Darstellungen und Referenzzaunanlagen mit Sonderausstattung handelt. Diese erheben keinen Anspruch auf konkrete identische Fertigung. Produktionsbedingt können Abweichungen auftreten. Die Abbildungen im Katalog, Website und weiteren Prospekten, ganz oder in Teilen, entsprechen nicht dem Originalmaßstab.
Wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und den Vertrag für sein kaufmännisches Unternehmen abschließt, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag das Landgericht Potsdam.
Stand: Rangsdorf, den 16.02.2024